Bitte informieren Sie sich vorab über die korrekte Bezeichnung des entsprechenden italienischen Studientitels, indem Sie das Büro der „Studieninformation Südtirol“ kontaktieren oder unsere Webseite besuchen, und füllen Sie erst dann das Formular aus.

Gesuch für die Anerkennung des österreichischen Studientitels

Ich bin mir der strafrechtlichen Folgen unwahrer Erklärungen (gemäß Art. 76 D.P.R. vom 28. Dezember 200 Nr. 445) bewusst. Die Universität führt gemäß Art. 71, 75 und 76 desselben Dekrets Stichprobenkontrollen über die Richtigkeit der Aussagen durch.

Ich erkläre im Wege der Selbstbescheinigung, folgenden Abschluss erlangt zu haben:


      
Vorname
Nachname
Geschlecht
Staatsbürgerschaft
Geboren in
    Staat
    Provinz  
    Geburtsort  
am (TT/MM/JJJJ)
Zustelladresse
    Staat
 
    Provinz  
    Ort  
    Postleitzahl
    Straße, Hausnummer
Telefon
Mobiltelefon
E-Mail-Adresse
Österreichisches Studium
 
Österreichischer Grad  
Erste Studienrichtung
(offizielle österreichische Bezeichnung gemäß Bescheid)
Österreichische Universität (offizielle Bezeichnung)
Ich ersuche gemäß gültigem Notenwechsel (Bilaterales Abkommen zwischen Italien und Österreich über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel) um die Gleichstellung der angeführten österreichischen Studienrichtung mit der entsprechenden italienischen Studienrichtung:
 
Ich ersuche um die Ausstellung des Anerkennungsdekretes

Ich erkläre, bis heute bei keiner anderen italienischen Universität die Anerkennung des oben genannten österreichischen Studientitel erhalten bzw. beantragt zu haben.

Ich lege folgende Unterlagen bei:
Ersatzerklärung über den Besitz des Oberschulabschlusses (Matura)
Fotokopie des gültigen Personalausweises/Reisepasses
Bescheid über die Verleihung des österreichischen Bachelorstudiums
Abschlussbescheinigung mit Auflistung aller im Verlauf des Studiums abgelegten Prüfungen Icon
Nur beizulegen, sofern im Notenwechsel Ergänzungsprüfungen für die Studientitelanerkennung vorgeschrieben sind.
Bestätigung über die Gesamtnote, ausgestellt von der österreichischen Universität, laut UHSBV 2022 §7 Abs. 2, falls die/der Antragsteller/in die Umrechnung in das italienische System wünscht Icon
Die Umrechnung ist freiwillig. Um diese Bestätigung zu erhalten, müssen Sie sich an Ihre österreichische Universität wenden und um deren Ausstellung bitten. Geben Sie an, dass Sie sie für die Anerkennung in Italien benötigen.
Tragen Sie bitte nebenan stehenden Text in dieses Feld ein
Ich bestätige, dass ich die Information gemäß Datenschutzgrundverordnung gelesen habe.



Information gemäß Datenschutzgrundverordnung (Art. 13 DSGV 2016/679)

1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, obligatorische oder freiwillige Mitteilung der Daten


Die von Ihnen dem Rechtsinhaber übermittelten personenbezogenen Daten (gemäß der Definition, die der Art. 4 der DSGV von personenbezogenen Daten gibt) werden unter Wahrung der Datenschutzgrundverordnung, der einschlägigen nationalen Gesetzgebung und der Geheimhaltungspflicht verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der korrekten Abwicklung der institutionellen Aufgaben der Universität. Die institutionellen Aufgaben der Universität betreffen die Lehre und die Forschung und sind von relevantem öffentlichen Interesse. Die Freie Universität Bozen benötigt die von Ihnen übermittelten und von unibz erhobenen Daten zwingend für die Anerkennung des in Österreich erworbenen akademischen Titels im Sinne des Art. 17, Abs. 124 des Gesetzes Nr. 127 vom 15.05.1997 oder der Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studientitels.

2. Modalität der Verarbeitung, Mitteilung und Verbreitung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden auch elektronisch gemäß der Datenschutzgrundverordnung – einschließlich des Rechts auf Sicherheit und Vertraulichkeit - und der internen Regelung über den Datenschutz von unseren beauftragten Mitarbeiter/innen unter der Leitung des jeweiligen Verantwortlichen für die korrekte Durchführung der institutionellen Tätigkeit der Universität verarbeitet. Ihre Daten können auch von Personen verarbeitet werden, denen das Gesetz oder eine untergeordnete Rechtsquelle den Zugriff erlaubt. Die Daten können auch an alle Rechtssubjekte, die sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kennen müssen oder sollen sowie jenen, die das Recht auf Akteneinsicht haben, weitergeleitet werden. Insbesondere können die Daten anderen öffentlichen Rechtsträgern für die Durchführung der Kontrollen der Ersatzerklärungen im Sinne des Art. 71 des D.P.R. Nr. 445/2000 übermittelt werden.

3. Aufbewahrungszeitraum
Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies für die Abwicklung des angegebenen Verfahrens notwendig ist und auf jeden Fall nicht länger, als es die rechtlichen Vorschriften erfordern. Ist dieser Zeitraum verstrichen, werden die Daten vernichtet oder im Sinne des Art. 17 der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

4. Rechtsinhaber, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Rechtsinhaber der Datenverarbeitung ist die Freie Universität Bozen, mit Rechtssitz in 39100 Bozen, Universitätsplatz 1, in der Person der Präsidentin und gesetzlichen Vertreterin pro tempore. Der Data Protection Officer kann kontaktiert werden unter: privacy@unibz.it.

5. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Sie werden keiner Entscheidungsfindung unterworfen, die allein auf die automatisierte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten basiert, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

6. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, vom Rechtinhaber Einsicht in jene Daten zu erhalten, die Sie betreffen sowie die Berichtigung oder Löschung der Daten, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Einschränkung der Verarbeitung, die Datenübertragbarkeit zu verlangen. Sie haben ebenfalls das Recht auf Beschwerde bei der nationalen Aufsichtsbehörde (Garante della Privacy, http://www.garanteprivacy.it/) sowie alle in den Artikel 15 ff der DSGV verbürgten Rechte. Ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Ihre Zustimmung gesetzlich nötig und haben Sie diese erteilt, so haben Sie das Recht, diese Zustimmung zu widerrufen. Sie können Ihre Rechte ausüben, indem Sie diese eine Mitteilung an eine der folgenden Nummern/Adressen schicken: Freie Universität Bozen, Universitätsplatz 1, 39100 Bozen, Tel. +39 0471 012200, E-Mail: privacy@unibz.it.

Dieses Informationsschreiben ist im Intranet der Universität einsehbar.